Die Geithainer „Little Stars“ müssen in freier Trägerschaft bleiben!

ein Aufruf an alle Geithainer
Bürgerinnen und Bürger

Die Stadt Geithain kündigte die Verträge mit allen freien Trägern von Kita- und Horteinrich­tungen (außer den beiden evangelischen Einrichtungen) – teils schon zum 31.12.2022. Ab dem 01.01.2025 ist die Stadt Geithain alleiniger Träger unserer Einrichtungen „Little Stars“.

Wir als Eltern möchten entscheiden, welches Konzept für unser Kind das richtige ist – jedes Kind ist individuell und hat das Recht, individuell gefordert und gefördert zu werden. Als Eltern der „Kita Little Stars“ sind wir mit der Betreuung und dem Fremdsprachen-Konzept des aktuellen Trägers in vollem Umfang zufrieden. Auch wenn ein Teil des Erzieherpersonals bestehen bleiben sollte: Das Fremdsprachenkonzept kann nicht ansatzweise von der Stadt Geithain weitergeführt werden.

Hintergründe

Es gibt für die Entscheidung der Stadt Geithain keinen plausiblen Grund – zumal sowohl im SGB VIII als auch im sächsischen Gesetz über Kitaeinrichtungen das Subsidiaritätsprinzip gilt: freie Träger sind vorrangig für die Trägerschaft einzusetzen, kommunale Träger springen dann ein, wenn sich kein freier Träger findet. Die Frage, wieso sich ein Stadtrat diesbezüglich über die eindeutigen Gesetzesformulierungen hinwegsetzen kann, ist uns unklar.

Freie Träger stehen für Konzeptvielfalt. Wir als Eltern möchten entscheiden, welches Konzept für unser Kind das richtige ist – jedes Kind ist individuell und hat das Recht individuell gefordert und gefördert zu werden. Wir Eltern sind mit der Betreuung und der Konzeptgestaltung des aktuellen Trägers unserer Fremdspracheneinrichtung in vollem Umfang zufrieden – aufgrund des Konzeptes haben wir uns für diese Kita und Hort entschieden. Unsere Befürchtung ist, dass viele zusätzliche Angebote unter Trägerschaft der Stadt Geithain nach und nach „verpuffen“.

Auch wenn ein Teil des Erzieherpersonals bestehen bleiben sollte, fehlen die Synergien der Träger. Das bestehende Konzept zum immersiven Spracherwerb und den Einsatz von Muttersprachlern kann nicht ansatzweise von der Stadt Geithain weitergeführt werden.

Der jetzige Träger hat das Knowhow und gut geschultes Personal, das zusätzlich die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages unterstützt. Der Einsatz moderner Technik, Einsatz von Sprachmittlern, vom Träger durchgeführte Schulungen, um eine gute Konzeptumsetzung zu garantieren und stetig weiterzuentwickeln, gut funktionierende Kooperationen mit anderen Kitas und Grundschulen – all dies kommt jeder einzelnen Kita zugute. Zusätzlich bieten jahrzehntelange gute Firmenkontakte günstige Konditionen beim Beschaffen von Spiel- und Lernmaterial bzw. technischen Geräten.

Wir als Elterninitiative Little Stars bitten und fordern eine Revision des Beschlusses und eine Verlängerung der Trägerschaft auch nach 2025. Nicht die Statistik der Stadtverwaltung muss stimmen – sondern die Kleinsten unserer Stadt müssen sich wohl fühlen.

Helfen Sie mit und unterzeichnen Sie diese Petition. Mit Ihrer Unterschrift setzen Sie ein Zeichen für ein kinderfreundliches Geithain!

Wir Eltern wurden nicht einbezogen!

Wieso wurden wir Eltern in diese Entscheidung nicht mit einbezogen bzw. unsere Meinung wurde ignoriert? Es betrifft unsere Kinder!

  • Im Vorfeld dieser Entscheidung wurden weder die Elternräte angehört, noch ein Gespräch mit den Trägern gesucht.
  • Es fand keinerlei Begehung der Einrichtungen statt und auch keine Beschwerden hinsichtlich der Qualität.
  • In der Stadtratssitzung konnten sich ein paar Eltern der Initiative zu Wort melden. Ihre Argumentationen wurden aber weitestgehend ignoriert.
  • Bei der Entscheidung fand keinerlei Bürgerbeteiligung statt – weder im Vorfeld noch bei der Stadtratssitzung wurde auf die Meinung der Eltern eingegangen.
  • Ein Stadtrat sollte die Bürgerinteressen vertreten!

Argumente für eine Fortführung der Trägerschaft

Standortvorteil Geithain:
Das Campuskonzept der gemeinsamen Einrichtungen Kita, Hort, Grundschule und Gymnasium sowie Wirtschaftsgymnasium bietet optimale Bildungsbedingungen für unsere Kinder. Das Konzept der bilingualen Erziehung sowie der lebens- und praxisvorbereitenden Bildung macht Geithain weit über seine Stadtgrenzen hinaus attraktiv für junge Familien. Bildung ist und bleibt der wichtigste Standortfaktor in unserer globalisierten Welt.

Bildungskonzept nicht kopierbar:
Im Stadtrat argumentierten wir mit dem durchgängigen Bildungskonzept von Kita bis Abitur des Trägers – eines der wichtigsten Entscheidungskriterien für uns Eltern. Das Argument des Bürgermeisters war, dass dieses Konzept nicht verändert werden würde. Er geht also scheinbar von einer 1:1-Kopie des jahrelang erprobten und stetig weiterentwickelten Konzepts (das im Übrigen zum geistigen Eigentum des Trägers gehört) aus. Allerdings besteht weder in der Stadtverwaltung bisher diesbezüglich Fachkompetenz noch die personellen oder fachlichen Mittel zur kontinuierlich notwendigen Weiterbildung des (noch zu findenden) Kita-Personals.

Kostensteigerung:
Neben den Befürchtungen hinsichtlich einer Qualitätsabsenkung und eines „Einheitsbrei“-Konzepts beschäftigt unsere Elterninitiative auch die Kostenfrage. Wie hinreichend bekannt ist, sind freie Träger (in Form einer gGmbH) kosteneffizienter und aufgrund ihres Status auch zu einem wirtschaftlichen Betrieb ihrer Einrichtungen verpflichtet. Wechseln die Einrichtungen nun in städtische Hände sind neben einer 100%-igen Tarifzahlung auch Effizienz- und Synergieeffekte weg, die ein Träger von 19 Einrichtungen bieten kann. Die Kosten, die durch Stadt, Land und Eltern aufgebracht werden müssen, werden demnach zwangsläufig steigen. (Auch hier fehlt uns Eltern wieder jegliches Verständnis hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit einer solchen Entscheidung durch den Stadtrat, der damit die Stadtkasse deutlich mehr belasten wird.)

Gesetzliche Grundlage: Subsidiaritätsprinzip

Sowohl im SGB VIII sowie im sächsischen Gesetz über Kitaeinrichtungen ist das Subsidiaritätsprinzip bestimmt: freie Träger sind vorrangig für die Trägerschaft einzusetzen, kommunale Träger springen dann ein, wenn sich kein freier Träger findet:

SächsKitaG  §9

„(2) Der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat nachhaltig darauf hinzuwirken, dass die Kindertageseinrichtungen vorrangig von Trägern der freien Jugendhilfe errichtet oder übernommen und betrieben werden.

(3) Ist kein Träger der freien Jugendhilfe vorhanden oder bereit, die Errichtung oder den Betrieb einer im Bedarfsplan als erforderlich ausgewiesenen Kindertageseinrichtung zu übernehmen, ist die Gemeinde zur Übernahme der Trägerschaft verpflichtet; die Trägerschaft kann in diesem Fall auch von einem kommunalen Zweckverband übernommen werden.“

(Gesetz über Kindertageseinrichtungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist)